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Welcher Service für Ihr Unternehmen am Besten geeignet ist, um Ihre Pflichten im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) umzusetzen, besprechen wir gerne auch in einem individuellen, kostenfreien Telefonat oder Online-Meeting.
Mit unserem Rundum-EPR-Service die Pflichten der Erweiterten Herstellerverantwortung in ganz Europa für Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Möbel, Textilien und mehr rechtssicher umsetzen.
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Intensive auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung zu Pflichten der Erweiterten Herstellerverantwortung, national und international, insbesondere für internationale Kennzeichnungspflichten.
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Mit unserem Rundum-EPR-Service die Pflichten der Erweiterten Herstellerverantwortung in den USA für Elektrogeräte, Verpackungen und Textilien rechtssicher umsetzen
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Erfüllen Sie jetzt die Erweiterte Herstellerverantwortung des ElektroG in Deutschland mit unserem WEEE Deutschland Full-Service. Rundum sorglos Registrierung von Elektrogeräten in Deutschland umsetzen.
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Erfüllen Sie jetzt die Erweiterte Herstellerverantwortung des BattG in Deutschland, mit unserem Batterien Deutschland Full-Service bringen Sie Ihre Batterien rechtssicher auf den Deutschen Markt.
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Erfüllen Sie jetzt die Erweiterte Herstellerverantwortung des VerpackG in Deutschland mit unserem Verpackungen Deutschland Full-Service.
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Unser Service erstreckt sich über eine Vielzahl von Produkten wie Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen, Textilien, Möbel und vieles mehr.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Ein Familienunternehmen mit Herz,
geführt von uns Nina Schulz und Dennis Maubach.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Steuerberater, der Ihnen hilft, den bürokratischen Aufwand zu minimieren und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Genau das tun wir für Sie im Bereich EPR.
Wir übernehmen den Kontakt mit ausländischen Behörden und Entsorgern, sodass Sie sich keine Sorgen um die Einhaltung der Vorschriften machen müssen.
Unsere Kunden schätzen besonders, dass wir EPR menschlich und begreifbar machen. Dies ist eines der schönsten Komplimente, die wir erhalten haben und es zeigt, wie sehr wir uns für unsere Kunden engagieren.
Unsere jahrelange Erfahrung und unser tiefes Verständnis der internationalen Vorschriften machen uns zu einem wertvollen Partner für Ihr Unternehmen. Wir reduzieren Ihren administrativen Aufwand und minimieren Ihre Compliance-Risiken.
Hier sind zehn unserer wichtigsten Leistungen, die wir Ihnen bieten:
oder erreichen Sie uns persönlich per Telefon oder E-Mail:
Telefon: +49 2443 994912-0
Mobil: 0160 4256809
E-Mail: beratung@my-compliance.de
Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Ihnen helfen können, Ihre EPR-Verpflichtungen zu erfüllen und sich auf das zu konzentrieren, was Sie am besten können – Ihr Geschäft.
Ihre Vertriebswege und Absatzmärkte analysieren wir gewissenhaft, ebenso wie die Einkategorisierung Ihrer Produkte und Verpackungen.
Sie kümmern sich wieder um Ihr Kerngeschäft - wir sichern Sie ab, inklusive Legal Monitoring und Reports zur Registrierung, so dass Sie stets auf dem Laufenden bleiben, ohne dass es Sie Zeit kostet.
Vom kleinen Compliance-Check für ein Land bis zu großen internationalen Beratungsprojekten, von reinen Kennzeichnungsanfragen bis zu Multi-Länder-Fullservice Paketen – wir finden das für Sie passende Angebot.
Eins zu eins Betreuung ist unsere tiefe Überzeugung, damit ein Vertrauensverhältnis entstehen kann. Unsere Kunden sind unser größter Wert und sollen auch so behandelt werden.
Unsere Struktur und Digitalisierung erlaubt Reports zur Registrierung auf Knopfdruck und eine Reaktionszeit von 1-2 Werktagen, damit alle Abläufe zügig weitergehen können auf dem Weg zu Ihrer Compliance.
Italien setzt mit dem Gesetzesdekret Nr. 116/2020 die EU-Richtlinie 2018/851 zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor um und verpflichtet Unternehmen zur getrennten Sammlung und Verwertung von Alttextilien, wobei spezifische Durchführungsdekrete noch ausstehen. Hersteller und Importeure sollten sich frühzeitig auf die neuen Verpflichtungen vorbereiten, da sie künftig für die gesamte Produktverantwortung, einschließlich Finanzierung und Recycling, zuständig sind.
Am 16. Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien (INFR(2024)4009) ein, da neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern könnten. Diese nationalen Vorschriften, die ohne Verhältnismäßigkeitsanalyse eingeführt wurden, könnten unnötige Handelshemmnisse schaffen, bis harmonisierte EU-Regeln durch die neue Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft treten.
Die jüngsten Änderungen im portugiesischen Abfallrecht durch das Decreto-Lei n.º 24/2024 erweitern die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auf neue Produktkategorien wie Möbel und Matratzen und führen verpflichtende Maßnahmen für nicht wiederverwendbare und wiederverwendbare Verpackungen ein. Zudem kommen Berichtspflichten, Kennzeichnungsvorschriften und eine ökologische Gebührenmodulation hinzu, deren Umsetzung gestaffelt bis 2026 erfolgt.
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, bringt umfangreiche Neuerungen für die Produktsicherheit von Nonfood-Konsumgütern in der EU mit sich.
Derzeit basiert die Kennzeichnung von Verpackungen in Spanien auf freiwilligen Vorgaben, die Materialangaben und Symbole für Wiederverwendbarkeit und Pfandsysteme umfassen können. Ab Januar 2025 wird eine verpflichtende Kennzeichnung gemäß dem "Royal Decree 1055/2022" eingeführt, bei der Verpackungen deutlich sichtbar mit Piktogrammen gekennzeichnet sein müssen, um eine bessere Mülltrennung und Recyclingquote zu gewährleisten.
Die neue EU-Verpackungsverordnung, auch bekannt als Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), wird in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und fordert von Herstellern, Importeuren und Vertreibern, umfassende Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, einschließlich Registrierungspflichten und erweiterten Verpflichtungen zur Entsorgung und Recycling. Zudem werden ab 2030 alle Verpackungen den Anforderungen an Recyclebarkeit entsprechen müssen, wobei spezielle Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Wiederverwendbarkeit erforderlich sind, um die Effizienz der Recyclingprozesse zu steigern.
Nina Schulz und Dennis Maubach
Geschäftsführer
Die aus den EU-Direktiven resultierende Erweiterte Herstellerverantwortung, im nationalen und internationalen Raum, sorgt oft für Fragen und Ratlosigkeit bei Unternehmen.
Wir helfen Ihnen, sich wieder auf Ihr Kerngeschäft zu fokussieren, beraten Sie gern zu Ihren EPR Verpflichtungen und können Ihre Verantwortung auch in einer Full-Service Dienstleistung anbieten und zum größten Teil übernehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Tel.: +49 2443 994912-0
Mobil: 0160 4256809
E-Mail: beratung@my-compliance.de
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