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Was regelt die EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien?

Die EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, die im Jahr 2023 verabschiedet wurde, repräsentiert einen entscheidenden Schritt in der europäischen Umwelt- und Abfallpolitik, indem sie umfassende Anforderungen für das Design, die Verwendung, das Recycling und die Entsorgung von Batterien und Altbatterien festlegt. Diese Verordnung ist ein integraler Bestandteil der Bemühungen der Europäischen Union, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Umweltauswirkungen von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus zu minimieren.
 

Die EU Batterien-Verordnung  2023/1542

1. Zielsetzung und Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2023/1542

Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Batterien und Altbatterien zu reduzieren und gleichzeitig Innovationen im Bereich der Batterietechnologie zu fördern. Sie gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von ihrer Form, ihrem Volumen, Gewicht, Materialzusammensetzung oder Verwendungszweck, und legt spezifische Anforderungen für die verschiedenen Batteriekategorien fest.

2. Design und Herstellung von Batterien

Die Verordnung legt klare Anforderungen an das Design und die Herstellung von Batterien fest, um ihre Umweltauswirkungen zu minimieren. Dazu gehören Vorschriften zur Reduzierung des Gehalts an gefährlichen Stoffen in Batterien, zur Förderung der Verwendung von recycelten Materialien und zur Verbesserung der Langlebigkeit und Leistung von Batterien.

3. Sammlungsziele und Recycling von Batterien

Die Verordnung sieht vor, dass Mitgliedstaaten geeignete Sammel- und Rücknahmesysteme für Altbatterien einrichten, um ihre umweltgerechte Behandlung und das Recycling zu gewährleisten. Sie legt auch klare Ziele für die Sammlung und das Recycling von Batterien fest und fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Batterien getrennt von anderen Abfällen gesammelt und recycelt werden.

4. Kennzeichnung und Informationspflichten gemäß EU-Verordnung

Hersteller und Importeure von Batterien sind verpflichtet, Batterien und Verpackungen mit bestimmten Informationen zu kennzeichnen, um Verbraucher, Endnutzer und Abfallbehandlungsunternehmen über die richtige Handhabung, Entsorgung und das Recycling von Batterien zu informieren.

5. Herstellerverantwortung

Hersteller von Batterien sind verpflichtet, sich an den Kosten für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien zu beteiligen. Sie müssen auch sicherstellen, dass sie nur Batterien auf den Markt bringen, die den in der Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen, und sie müssen regelmäßig Bericht über die von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien erstatten.

6. Zusammenhang mit dem European Green Deal

Die EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist eng mit dem European Green Deal verknüpft und unterstützt dessen Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Durch die Förderung nachhaltiger Praktiken im gesamten Lebenszyklus von Batterien trägt die Verordnung dazu bei, die Umweltauswirkungen der Batterieproduktion und -nutzung zu minimieren und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Mobilität zu fördern.

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