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Was regelt die WEEE EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (EEAG)?

Die EU-Richtlinie 2012/19/EU, allgemein bekannt als WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment), ist ein Regelwerk, das sich auf die Sammlung, das Recycling und die fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) konzentriert. Diese Richtlinie ist ein zentrales Element der EU-Strategie aus dem Green-Deal, jeder Mitgliedsstaat kann hieraus aber eigene gesetzliche Regelungen machen.

Die WEEE EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (EEAG)

1. Zielsetzung und Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie

Die WEEE-Richtlinie verfolgt das Ziel, negative Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken, die durch unsachgemäße Entsorgung von EEAG entstehen, zu minimieren. Sie legt Maßstäbe für die Sammlung, Behandlung, Wiederverwendung und das Recycling von EEAG fest und fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen dieser Richtlinie in nationales Recht umwandeln, im Gegensatz zu einer Verordnung haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Richtlinie aber einen gewissen Handlungsspielraum. Daraus resultieren diverse unterschiedliche nationale Gesetzgebungen in Bezug auf EEAG innerhalb der EU. Die Richtlinie umfasst eine breite Palette von Produkten, von Haushaltsgeräten über IT-Ausrüstung bis hin zu medizinischen Geräten.

2. Herstellerverantwortung in Bezug auf die WEEE-Richtlinie

Die WEEE-Richtlinie verankert das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EAG), sich aktiv an der Bewältigung des EEAG-Problems zu beteiligen. Dies umfasst die Finanzierung von Sammel- und Recyclingmaßnahmen, die Bereitstellung von Informationen für Behandlungs- und Recyclingeinrichtungen sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Verhinderung von Abfallerzeugung.

3. Sammlungsziele und Recyclingquoten 

Die Richtlinie setzt klare Ziele für die Sammlung und das Recycling von EEAG. Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Sammelsysteme einzurichten, um sicherzustellen, dass eine bestimmte Menge an EEAG gesammelt und ordnungsgemäß behandelt wird. Zudem sind sie verpflichtet, bestimmte Recycling- und Wiederverwendungsquoten zu erreichen, um die Wiedergewinnung wertvoller Materialien zu maximieren und die Entsorgung auf Deponien zu minimieren.

4. Registrierung und Berichterstattung

Hersteller, Importeure und Exporteure von EEAG müssen sich im jeweiligen Zielland Ihres Vertriebs registrieren und regelmäßig über die in Verkehr gebrachten, gesammelten, wiederverwendeten und recycelten Mengen berichten. Diese Daten werden genutzt, um die Effektivität der Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung zu überwachen und weiterzuentwickeln.

5. Behandlungsstandards

Die WEEE-Richtlinie legt auch Standards für die Behandlung von EEAG fest. Sie schreibt vor, dass alle gesammelten EEAG einer ordnungsgemäßen Behandlung unterzogen werden müssen, um die Entfernung gefährlicher Substanzen und die Wiedergewinnung von Materialien zu ermöglichen.

6. Verbraucherinformation

Hersteller und Händler sind verpflichtet, Verbraucher über ihre Rolle und Verantwortung im Zusammenhang mit der Entsorgung von EEAG zu informieren. Dies umfasst Informationen darüber, wo und wie EEAG entsorgt oder recycelt werden kann und warum dies wichtig ist.

7. Zusammenhang mit dem European Green Deal

Die WEEE-Richtlinie basiert in ihrem Zweck auf dem European Green Deal und anderen EU-Initiativen, die darauf abzielen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Umweltauswirkungen der Produktion und des Konsums zu minimieren. Durch die effektive Umsetzung der WEEE-Richtlinie tragen die Mitgliedstaaten dazu bei, die Ziele des Green Deal zu erreichen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen.

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