Language: EN
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung EU 2025/40, „PPWR“) ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz auf EU-Ebene und gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten, Abfall zu reduzieren und den Handel innerhalb der EU zu vereinfachen. Die neue Verordnung bringt konkrete Pflichten für Unternehmen, die Verpackungen in der EU herstellen, importieren oder vertreiben.
Alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU verwenden oder in Verkehr bringen, sind betroffen.
Dazu gehören:
Die neue EU-Verpackungsverordnung betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem europäischen Markt nutzen oder vertreiben. Wer rechtzeitig aktiv wird – z. B. durch Registrierung, Umstellung der Verpackung oder Benennung eines Bevollmächtigten – sichert nicht nur die eigene Lieferfähigkeit, sondern vermeidet auch Bußgelder.
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