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Was regelt die EU-Richtlinie 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle?

Die EU-Richtlinie 2018/852, die eine Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle darstellt, ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungswirtschaft innerhalb der Europäischen Union. Diese Richtlinie legt die regulatorischen Grundlagen für die Verpackungsherstellung, den Verpackungsverbrauch und das Verpackungsabfallmanagement fest, um die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu minimieren.

Die EU Verpackungen Richtlinie 2018/852

1. Zielsetzung und Anwendungsbereich der Richtlinie

Die Richtlinie 2018/852 verfolgt das Ziel, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu reduzieren und gleichzeitig den Binnenmarkt zu fördern. Sie gilt für alle Verpackungen, die auf dem Markt der EU platziert werden, und legt bestimmte Anforderungen und Ziele für die Reduzierung, Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungsabfällen fest.

2. Prävention von Verpackungsabfällen

Die Richtlinie betont die Notwendigkeit, Verpackungsabfälle durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Dies umfasst die Förderung von Mehrwegverpackungen und die Reduzierung des Verpackungsmaterials, ohne dabei die notwendige Funktion der Verpackung zu beeinträchtigen.

3. Wiederverwendung und Recycling gemäß EU Richtlinie 2018/852

Die Mitgliedstaaten sind angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern und spezifische Recyclingziele für Verpackungsabfälle zu erreichen. Hierbei werden klare Zielvorgaben für verschiedene Materialien wie Glas, Papier und Karton, Metalle, Kunststoffe und Holz festgelegt.

4. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Die Richtlinie stärkt die Prinzipien der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und verpflichtet die Hersteller, sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu beteiligen. Dies soll dazu beitragen, die Recyclingraten zu erhöhen und die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren. Bis 2025 muss jeder EU Staat eine Regelung für Verpackungen umsetzen, dies ist nahezu überall aber bereits der Fall.

5. Informations- und Kennzeichnungspflichten

Hersteller und Vertreiber sind dazu angehalten, klare Informationen zur Handhabung von Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen bereitzustellen. Dies soll dazu beitragen, das Bewusstsein und das verantwortungsbewusste Handeln der Verbraucher in Bezug auf Verpackungsabfälle zu fördern. Jeder Mitgliedsstaat kann hierzu eigene Gesetze erlassen.

6. Zusammenhang mit dem European Green Deal

Die Richtlinie 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist eng mit dem European Green Deal verknüpft, der das Ziel verfolgt, die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Durch die Minimierung der Umweltauswirkungen von Verpackungen und die Förderung von Recycling und Wiederverwendung trägt die Richtlinie dazu bei, die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren.

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