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Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU wird eine neue Verpackungsverordnung, die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), eingeführen, die weitreichende Implikationen für mittlere und große Unternehmen aller Branchen hat. Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Verordnung.

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Vorbereitung und Unterstützung durch My Compliance GmbH

Es ist zu empfehlen, dass sich Unternehmen rechtzeitig mit diesen Änderungen auseinandersetzen. My Compliance GmbH bietet, im Rahmen der Buchung des EPR-Full-Service, durch ihren Legal Monitoring Service Unterstützung an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dieser Service hält Sie über alle relevanten gesetzlichen Änderungen informiert und unterstützt Sie bei der Anpassung Ihrer Prozesse.

 

Wir helfen Ihnen gerne, sich auf die neuen Regelungen der PPWR vorzubereiten, geben Sie uns gerne Bescheid. Bei Interesse an unserem Webinar, schicken Sie uns einen kurzen Hinweis, dann bekommen Sie weitere Informationen von uns zugeschickt. 

Geltungsbereich der PPWR

Die PPWR wird EU-weit gelten und ersetzt die bisherigen, weniger bindenden Richtlinien. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen diese Verordnung in ihr nationales Recht übernehmen. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, oder in den EU-Markt einführen.

Pflichten für Importeure und Vertreiber von Verpackungen

Importeure sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen eingeführten Verpackungen den neuen EU-Vorgaben entsprechen. Dazu gehört die Sicherstellung der Konformität durch Bewertungsverfahren und das Bereithalten der technischen Dokumentation. Vertreiber müssen überprüfen, ob Hersteller und Importeure im Herstellerregister eingetragen sind und die Einhaltung der Vorschriften während Lagerung und Transport gewährleisten.

EU-Verpackungsverordnung setzt 
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) um

Die EPR ist das übergeordnete Prinzip, um die betroffenen Unternehmen zu nachhaltigerem produzieren/vertreiben aufzufordern. Die neue Verordnung ist Teil dieses Prinzips und fordert von Herstellern, Importeuren und Vertreibern eine noch weitreichendere Verantwortung für die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen. Dies umfasst die Pflicht, sich in nationale Register einzutragen, zu registrieren und Daten zu Verfügung zu stellen und somit für eine ordnungsgemäße Entsorgung und Recycling der Materialien zu sorgen.

Kennzeichnungspflichten in der europäischen Verpackungsverordnung

Verpackungen müssen künftig klar und eindeutig gekennzeichnet sein, um die Recyclingfähigkeit zu unterstützen. Dies beinhaltet Angaben zur Materialzusammensetzung und zur Wiederverwendbarkeit. Innerhalb der nächsten 1,5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung werden spezifische Kennzeichnungsregelungen durch die EU-Kommission erlassen.

Anforderungen an die Recyclingfähigkeit

Ab dem Jahr 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie leicht recycelt werden können. Dazu gehören Anforderungen an das Design, die Materialauswahl und die Konstruktion der Verpackungen, um die Sammlung und Wiederverwertung zu optimieren.

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