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USA - Wisconsin: Elektrogeräte

Elektrogeräte Wisconsin: neuer Gesetzesentwurf

Elektrogeräte Wisconsin: neuer Gesetzesentwurf

Service für unsere Kunden

In Wisconsin gibt es bereits eine bestehende Erweiterte Herstellerverantwortung für Inverkehrbringer von bestimmten Elektrogeräten. Diese soll nun überarbeitet werden, mehr Informationen dazu möchten wir Ihnen im Folgenden geben. 

Da die Hälfte der Bundesstaaten der USA eigene Gesetze zur Erweiterten Herstellerverantwortung im Bereich Elektrogeräte/WEEE haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Service hierfür zur Verfügung. 

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Der Senatsgesetzentwurf 866, der der Legislative von Wisconsin vorgelegt wurde, zielt darauf ab, das bestehende Elektro-Gesetz „E-Cycle Wisconsin“ zu ändern. Diese Änderungen basieren größtenteils auf den Empfehlungen des Amtes für Naturschutz und Ressourcen (DNR) in ihren jährlichen Berichten an den Senat und den Gouverneur. Die Hauptänderungen beinhalten:

  • Eine neue Berechnungsmethode für die Festlegung der jährlichen Recyclingziele der Elektronikhersteller. Statt sich auf 80% des Gewichts der im Vorjahr in Wisconsin verkauften Elektronik zu beziehen, würden die Ziele nun auf dem Marktanteil des Herstellers basieren, gemessen am Gewicht der Elektronik, die im Rahmen von E-Cycle Wisconsin zum Recycling eingesammelt wurde.
     
  • Eine erweiterte Definition von „Peripheriegeräten“, um Geräte einzuschließen, die für die Eingabe/Ausgabe von Videodisplays verwendet werden. Bisher bezog sich die Definition nur auf Geräte, die mit Computern genutzt werden. Dies würde die Anzahl der für das Recycling qualifizierten Geräte erhöhen.
     
  • Eine Erhöhung der Registrierungsgebühren für Hersteller ab der Fälligkeit am 1. März 2025. Die Gebühren, die am 1. März 2024 fällig sind, bleiben unverändert und sind in s. 287.17 (4) (be), Wis. Stats, festgelegt.
     
  • Das DNR wird beauftragt, Richtlinien zu definieren, was als „Fortschritte im guten Glauben“ zur Erreichung der Recyclingziele eines Herstellers gilt. (Das DNR hat bereits ein Leitdokument zu diesem Thema.)

 

Eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf war vom Senatsausschuss für Natürliche Ressourcen und Energie für Donnerstag, den 4. Januar um 10:01 Uhr angesetzt.

Wir halten Sie auf dem laufenden.

 

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