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Frankreich: Pflicht zur Abgabe des
„Plan für Abfallvermeidung und Ökodesign“ 

(Gültig ab 31. Juli 2023 bzw. Oktober 2023, je nach EPR Strom)

Frankreich: Pflicht zur Abgabe eines „Abfallvermeidungsplan und Ökodesignplan“

Service für unsere Kunden

Buchen Sie die Erstellung des Abfallvermeidungs- und Ökodesignplan bei 
My Compliance.


Wir erstellen in Absprache mit Ihnen alle notwendigen Pläne für jeden Ihrer EPR-Bereiche in Frankreich, wie WEEE, Batterien, Verpackungen, Möbel, Textilien und mehr.
Wir stellen Ihnen Gerüste und Tools zur Verfügung und gehen mit Ihnen die Schritte zur vollständigen Erstellung.

Auch wenn Sie bereits einen anderen Dienstleister für die Registrierung und Meldung gebucht haben oder Ihre Verpflichtungen selbst umsetzen können wir Sie bei der Erstellung fachkundig unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne hierzu oder allen weiteren Themen an.

oder rufen Sie uns an: 
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Hintergrund

Das französische Gesetz über die Bekämpfung von Abfällen und die Kreislaufwirtschaft, bekannt als „Loi AGEC“, verpflichtet die Vermarkter/Produzenten zur Erstellung eines „Plans zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign“. Gemäß der Verpflichtung aus Artikel 72 des AGEC-Gesetzes und Artikel L. 541-10-12 des französischen Umweltgesetzbuches müssen die Hersteller einen Fünfjahresplan erstellen, der Angaben zur Reduzierung und Wiederverwendung, zur Herkunft der Rohstoffe, zum Verbrauch von Recyclingmaterial und zur Wiederverwertbarkeit enthält.
 

Dieser Plan muss alle fünf Jahre überarbeitet und für jeden der EPR-Sektoren, der Sie betrifft, an Ihr Rücknahmesystem übermittelt werden. Jedes System ist verpflichtet, alle drei Jahre eine Zusammenfassung der Pläne seiner Mitglieder zu veröffentlichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sein muss.

Wer ist verpflichtet?

Jeder Hersteller, der von einem EPR-Sektor in Frankreich betroffen ist: Hersteller, Importeure, Einführer, Verkäufer unter eigenem Namen oder eigener Marke, Verkäufer von Online-Produkten.  Der Plan kann sowohl technische Elemente der Hersteller als auch Elemente der Organisation des Händlers (Logistik, Sammel- und/oder Rücknahmesystem, Informationssystem mit den Lieferanten usw.) enthalten.

Gibt es Sanktionen?

Ja, die gibt es. Gemäß Artikel L541-9-5 wird gegen Inverkehrbringer, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, eine Verwaltungsstrafe verhängt (d. h. eine Geldstrafe von bis zu 1.500,00 € pro Einheit oder Tonne des betreffenden Produkts bei natürlichen Personen und 7.500,00 € bei juristischen Personen sowie gegebenenfalls eine tägliche Geldstrafe von bis zu 20.000,00 €, bis die in der betreffenden Verwaltungsentscheidung vorgeschriebenen Maßnahmen durchgeführt worden sind). Auch Verzögerungen bei der Vorlage des Plans werden sanktioniert.

Muss ich mehrere Pläne zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign vorlegen, wenn ich unter mehrere EPR-Sektoren falle?

Ja, Sie müssen für jeden Strom einen Plan zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign erstellen. Das Loi AGEC verlangt von den Herstellern, dass sie für die Produkte, die sie auf den Markt bringen, einen Plan zur Vorbeugung und zum Ökodesign erstellen und umsetzen. Es gibt jedoch Sektoren, für die man ein gemeinsames Gerüst erstellen/nutzen kann, lassen Sie sich hierzu gerne von der My Compliance helfen.

Kann ich den Plan zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign mit einem CSR oder Nachhaltigkeitsreport verknüpfen?

Ja, das können Sie. Im Prinzip kann es gemeinsame Elemente geben, es hängt vom Inhalt dieser Berichte ab. Sie können jedoch den Plan zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign nicht ersetzen, da ihre Form, ihr Umfang und ihr Ziel nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

Muss dieser Plan zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign auf Französisch verfasst sein?

Nein, das ist nicht der Fall. Der Plan kann auch auf Englisch ausgefüllt werden. 

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Quellen

Ecologic, CITEO, Refashion

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