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Europäische Union
EU Einwegplastik Richtlinie

Die EU geht gegen die 10 Einwegplastikartikel vor, die am häufigsten an Europas Stränden zu finden sind, und fördert nachhaltige Alternativen.

EU Einwegplastik Richtlinie

Überblick

Einwegplastik-Produkte, oder SUPs, sind weltweit als Plastikmüll ein Problem für die Umwelt und unsere Gesundheit und kann sehr schädlich sein. Die zehn Einwegplastik-Produkte, die man am meisten an Stränden in Europa findet, machen zusammen mit Fischereiausrüstung 70% des gesamten Meeresmülls in der EU aus.

Die EU möchte eine Führungsrolle im weltweiten Kampf gegen Meeresmüll und Plastikverschmutzung übernehmen. Es gibt daher EU-Regeln, die helfen sollen, die Menge und die schädlichen Auswirkungen bestimmter Plastikprodukte auf die Umwelt zu reduzieren.

Hintergrund der EU Einwegplastik Richtlinie

Durch die EU-Richtlinie über Einwegplastik (Richtlinie (EU) 2019/904) werden verschiedene Maßnahmen auf unterschiedliche Produkte angewandt. Diese Maßnahmen sind maßgeschneidert, um die effektivsten Ergebnisse zu erzielen, und berücksichtigen auch, ob nachhaltigere Alternativen verfügbar sind.

Die 10 Produkte, die von der Richtlinie betroffen sind, sind:

  • Wattestäbchen
  • Besteck, Teller, Strohhalme und Rührstäbchen
  • Luftballons und Luftballonstäbchen
  • Behälter für Lebensmittel
  • Becher für Getränke
  • Behälter für Getränke
  • Zigarettenstummel
  • Plastiktüten
  • Päckchen und Verpackungen
  • Feuchttücher und Hygieneartikel

Wenn nachhaltige Alternativen leicht verfügbar und erschwinglich sind…

…dürfen Einwegplastikprodukte in den EU-Mitgliedstaaten nicht auf den Markt gebracht werden. Dies gilt für: 

  • Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen und Stäbe für Luftballons, 
  • Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol sowie für 
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

Bei anderen Einweg-Kunststoffprodukten konzentriert sich die EU darauf, ihre Verwendung einzuschränken.

EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen für Einwegplastik

  • Einführung von Anforderungen an das Design, wie z. B. die Vorschrift, die Verschlüsse mit den Flaschen zu verbinden
  • Einführung von Kennzeichnungsvorschriften (Richtlinie (EU) 2019/904), in Kraft seit 03.Juli 2021 und gültig für folgende Produkte:
    • Damenbinden (Binden), Tampons und Tampon-Applikatoren;
    • Feuchttücher, d.h. feuchte Tücher für die Körperpflege und den Haushalt;
    • Tabakerzeugnisse mit Filtern und Filter, die zur Verwendung in Verbindung mit Tabakerzeugnissen vermarktet werden;
    • Getränkebecher
EU Einwegplastik Richtlinie Kennzeichnungsvorschriften

Zu den spezifischen EU-Zielen gehören:

  • eine Zielvorgabe für die getrennte Sammlung von 77 % der Kunststoffflaschen bis 2025, die bis 2029 auf 90 % erhöht werden soll
  • Aufnahme von 25 % recyceltem Kunststoff in PET-Getränkeflaschen ab 2025 und 30 % in alle Kunststoffgetränkeflaschen ab 2030

Die My Compliance berät Sie gerne zu diesen und weiteren Regularien, die auf EU-Ebene verankert sind und in den kommenden Jahren erweitert werden sollen/können, damit Sie sich umfassend informieren und darauf einstellen können.

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Quellen

Europäische Kommission

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