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Die neue Welle der Verpackungsverantwortung in Dänemark -

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Dänemark: neue Verpackungsverantwortung für Hersteller

Service für unsere Kunden

Ab dem 1. April 2024 tritt in Dänemark eine neue Registrierungs- und Meldepflicht für Unternehmen in Kraft, die unter die Produzentenverantwortung für Verpackungen fallen. 

 

Diese Regelung zielt darauf ab, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren. Unternehmen sind nun verpflichtet, sich bei den Behörden zu registrieren und ihre erwarteten Verpackungsmengen für das Jahr 2024 zu melden. 

 

 

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Was muss gemeldet werden?

Die Meldepflicht umfasst eine detaillierte Aufschlüsselung der erwarteten Verpackungsmengen nach Materialien wie Papier, Karton, Kunststoff, Glas, Metall, Aluminium, Getränkekartons und Holz. Unternehmen müssen zudem angeben, ob die Verpackung als Restmüll oder gefährlicher Abfall entsorgt wird. Diese Informationen sind entscheidend, um die Entsorgungs- und Recyclingprozesse effizienter zu gestalten.

Die Mitgliedschaft beim Entsorgungsunternehmen ist bis zur Vorregistrierung im April 2024 kostenlos. Danach fallen sowohl ein Startbeitrag für das System als auch eine Gebühr für die Behörden an. Der Systembeitritt liegt bei einer einmaligen Zahlung von 4.000 DKK (2.000 DKK für Unternehmen unterhalb der Bagatellgrenze). 

 

Zusätzlich gibt es eine Registrierungsgebühr bei der dänischen Behörde (DPA) von 1.000 DKK (500 DKK für Unternehmen, die bereits bei der DPA registriert sind).
 

 

Fix-Kostenübersicht

Besonderheiten für 2024 und darüber hinaus

Für das Jahr 2024 ist lediglich die Meldung der Gesamtkategorien erforderlich. Unternehmen mit weniger als 8 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr können von vereinfachten Meldeverfahren profitieren. Wiederverwendbare Verpackungen müssen erst nach dem 1. Juli 2025 gemeldet werden, wenn die Produzentenverantwortung vollständig in Kraft tritt.
 

 

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