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20. November 2024
Portugal: Aktuelle Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft
Was bedeutet das für Hersteller und Distributoren?

Service für unsere Kunden
Die jüngsten Änderungen im portugiesischen Abfallrecht, insbesondere durch das Decreto-Lei n.º 24/2024 vom 26. März 2024, haben zukünftige Auswirkungen auf Unternehmen, die Verpackungen, Möbel, Matratzen und Produkte zur Selbstpflege im häuslichen Umfeld in Verkehr bringen. Diese Anpassungen erweitern die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) und führen neue Verpflichtungen ein, die Unternehmen in ihre Compliance-Strategien integrieren müssen.
Mit unserem Rundum-EPR-Service in Europa setzen wir die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung in Portugal um.
Rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
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1. Erweiterung der EPR auf Möbel, Matratzen und Produkte zur Selbstpflege im häuslichen Umfeld
Die erweiterte Herstellerverantwortung wurde auf zusätzliche Produktkategorien ausgeweitet, darunter Möbel, Matratzen und bestimmte Produkte zur Selbstpflege im häuslichen Umfeld. Hersteller und Importeure dieser Produkte müssen nun für deren Sammlung, Recycling und umweltgerechte Entsorgung sorgen.
- Umsetzungsfrist:
Diese Erweiterung erfolgt ab dem 31. Dezember 2025.
2. Verwaltung von nicht wiederverwendbaren Industrie-Verpackungen
Unternehmen, die nicht wiederverwendbare Industrie-Verpackungen in Verkehr bringen, sind nun verpflichtet, spezifische Maßnahmen zur Sammlung und Verwertung dieser Verpackungen zu implementieren. Dies umfasst die Einrichtung von Rücknahmesystemen und die Sicherstellung einer umweltgerechten Entsorgung.
- Umsetzungsfrist:
Diese Verpflichtungen werden am 01. Januar 2025 in Kraft treten.
3. Berichtspflicht für wiederverwendbare Verpackungen
Unternehmen sind jährlich dazu verpflichtet, detaillierte Berichte über die Menge und Art der in Verkehr gebrachten wiederverwendbaren Verpackungen vorzulegen. Diese Berichte müssen Informationen über die Lebensdauer der Verpackungen und die Rücklaufquoten enthalten.
- Umsetzungsfrist:
Die jährliche Berichtspflicht trat am 27. März 2024 in Kraft.
4. Kennzeichnung von wiederverwendbaren Verpackungen
Wiederverwendbare Verpackungen müssen klar gekennzeichnet sein, um ihre Wiederverwendbarkeit und die korrekte Handhabung zu signalisieren. Diese Kennzeichnung soll die Rückgabe und das Recycling fördern.
- Umsetzungsfrist:
Die Kennzeichnungspflicht soll ein Jahr nach deren Veröffentlichung auf der Behördenseite APA in Kraft treten, tba.
5. Ökomodulation
Die Gebühren für die Entsorgung von Verpackungen werden nach dem Prinzip der Ökomodulation angepasst. Das bedeutet, dass umweltfreundlichere Verpackungen mit geringeren Gebühren belastet werden, während weniger nachhaltige Optionen höhere Kosten verursachen.
- Umsetzungsfrist:
Die Ökomodulation wird ab 01. Januar 2026 eingeführt.
Zusammenfassung
Die genannten Änderungen erfordern von Unternehmen proaktive Maßnahmen zur Anpassung ihrer Prozesse und Produkte. Es ist essenziell, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen, um EPR-Compliance sicherzustellen und potenzielle Strafen zu vermeiden.
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