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04. November 2024
Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 –
Wichtige Änderungen für Nonfood-Konsumgüter
Ein Gastbeitrag zur Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 unseres Partners trinasco

Einführung
Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU, offiziell als Verordnung (EU) 2023/988 bekannt, wurde am 23. Mai 2023 veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie gilt für nahezu alle Nonfood-Konsumgüter und erweitert die Anforderungen an Produktsicherheit und Compliance europaweit.
Die Verordnung betrifft nicht nur Produkte, die bereits unter harmonisierten Vorschriften wie CE-Richtlinien und -Verordnungen fallen, sondern auch eine Vielzahl anderer Güter, darunter Möbel, Haushaltsgegenstände, Dekorationsartikel und diverse Alltagsgegenstände.
oder rufen Sie an: +49 40 46868000
Zentrale Änderungen und Anforderungen
1. Risikobewertungen und technische Dokumentation
Alle Produkte, die in der EU auf den Markt kommen, müssen durch eine umfassende Risikoanalyse begleitet werden. Die technische Dokumentation, die diese Sicherheitsanalyse und die Einhaltung produktspezifischer Anforderungen und Normen belegt, wird damit für sämtliche Produkte verpflichtend.
2. Erweiterter Sicherheitsanforderungskatalog
Der Katalog für die Bewertung der Produktsicherheit wird deutlich erweitert. Dies bedeutet eine umfassendere Prüfung möglicher Gefahren und Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit dem Produkt stehen könnten.
3. Definition „wesentliche Produktveränderung“
Die Verordnung führt eine genaue Definition ein, was als „wesentliche Produktveränderung“ gilt. Dies ist entscheidend für den Fall, dass Änderungen am Produkt eine erneute Konformitätsbewertung erfordern.
4. Verantwortliche Person mit Sitz in der EU
Ein Unternehmen, das Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Diese Person übernimmt rechtlich die Gewährleistung der Produktsicherheit und der Einhaltung aller Vorschriften.
5. Zusätzliche Kontaktinformationen
Neben den bestehenden Angaben auf Verpackungen und Produkt muss nun auch eine E-Mail- oder Web-Adresse angegeben sein, über die der Hersteller oder Importeur kontaktiert werden kann.
6. Interne Verfahren zur Produktsicherheit
Alle Marktakteure sind verpflichtet, interne Verfahren zu etablieren, die sicherstellen, dass ihre Produkte dauerhaft den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
7. Detaillierte Vorgaben für Rückrufe und Sicherheitswarnungen
Bei Sicherheitsproblemen müssen Unternehmen umfangreichen und detaillierten Anweisungen für Rückrufaktionen und Warnungen folgen, um Konsumenten schnell und effektiv zu informieren.
8. Meldepflicht schwerer Unfälle
Schwere Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Produkt stehen, müssen im neuen Safety-Business-Gate der EU gemeldet werden. Dies dient einer zentralen Erfassung und Auswertung sicherheitsrelevanter Vorfälle.
9. Neue Regeln für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
Online-Plattformen und Fulfillment-Dienstleister gelten jetzt als eigenständige Marktakteure und tragen Verantwortung für die Produkte, die über ihre Plattformen vertrieben werden.
10. Anforderungen an den Online-Handel
Der Online-Handel wird durch klare und umfassende Anforderungen stärker reguliert. Dies betrifft sowohl Online-Händler als auch die Betreiber von Marktplätzen und Verkaufsplattformen.
Fazit
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit in der EU dar. Durch diese Verordnung wird eine höhere Transparenz und Kontrolle für Nonfood-Produkte gewährleistet und Unternehmen erhalten klare Vorgaben, um die Sicherheit ihrer Produkte dauerhaft zu gewährleisten.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie die neuen Anforderungen effizient und nachhaltig umsetzen können, unterstützt Sie unser Partner trinasco gerne.
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