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Großbritannien: Verpackungen

Großbritannien: Verpackungen

Ab 2024 soll die bisherige Verpackungsverordnung in Großbritannien überarbeitet und aktualisiert werden.

Was wird EPR in Großbritannien für die betroffenen Unternehmen bedeuten?

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine neue britische Rechtsvorschrift, deren Umsetzung zuletzt auf 2024 terminiert wurde. Es handelt sich um eine Reform der bestehenden britischen Verordnungen über Verpackungsabfälle.

Verpflichtete Unternehmen sollten sich der folgenden Kernpunkte bewusst sein:

  • Die Hersteller haben einen größeren finanziellen Anreiz, Verpackungen zu verwenden, die in großem Umfang von den Haushalten für das Recycling gesammelt werden.
     
  • Für die Meldung der eigenen Mengen an die Behörden wird die bisherige Bagatellgrenze von 2 Mio Pfund auf 1 Mio Pfund Umsatz pro Jahr halbiert, ebenso die Bagatellgrenze für das Verpackungsgewicht (vormals 50 t p.a., dann 25 t p.a.).
     
  • Alle sechs Monate müssen zusätzliche Daten über die Art der Verpackungen und ihre Wiederverwertbarkeit erhoben und gemeldet werden. Der erste Bericht ist bis Oktober 2023 fällig.
     
  • Die Anforderungen an die Datenmeldung werden komplexer werden.
     
  • Durch die Einführung der Öko-Modulation der EPR-Gebühren könnten sich die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften durch die Hersteller erhöhen, wenn sie ab 2025 schwer oder nur schwer zu recycelnde Verpackungen verwenden.
     
  • Es wird eine separate Meldepflicht für Verpackungen geben, die von britischen Unternehmen geliefert werden.
     
  • Ab dem 1. April 2026 müssen alle Verpackungen (mit Ausnahme von flexiblen Folien) mit einem binären Recycling-Etikett versehen werden, auf dem entweder "recyceln" oder "nicht recyceln" angegeben ist.

Service für unsere Kunden

Die My Compliance steht, mit ihrem starken Partnernetzwerk vor Ort, betroffenen Firmen gerne zur Seite, sei es für die Beratung oder Umsetzung Ihrer Verpflichtungen. 

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Quellen

Valpak

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