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Frankreich: Kennzeichnungspflichten für Sport- und Freizeitartikel

(Umsetzung ab 28. April 2024)

Frankreich: Kennzeichnungspflichten für Sport- und Freizeitartikel

Hintergrund der Kennzeichnungspflichten für Sport- und Freizeitartikel

Das in Frankreich sogenannte Infotri“, also das Triman-Logo und die zugehörige Sortieranleitung, ist eine Kennzeichnung, die in Artikel 17 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 über den Kampf gegen Verschwendung und die Kreislaufwirtschaft (Loi AGEC) festgeschrieben wurde.

Sie soll nun auf Sport- und Freizeitartikel (= articles de sport et de loisirs/ALSangewendet werden, die im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung auf den Markt gebracht werden. Das Durchführungsdekret Nr. 2021-835 vom 29. Juni 2021 präzisiert das Gesetz.

Wichtige Deadlines

  • April 2023: die Behörden haben das Infotri für Sport- und Freizeiartikel validiert 
  • 28. April 2024: Neue Produkte müssen ab jetzt das Triman-Logo mit den Sortierhinweisen für Sport- und Freizeitartikel tragen
  • 28. Oktober 2024: Stichtag für den Zeitraum, in dem die Bestände aufgebraucht werden müssen 

Methodik

  1. Das Infotri besteht aus a) dem Triman-Logo und b) den Sortierinformatoinen darüber, wie der Abfall aus dem Produkt sortiert oder abgegeben werden kann. Die Sortierhinweise richten sich nach dem jeweiligen Abfallstrom/Rücknahmesystem, siehe Punkte 2 und 3.
     
  2. Der von Ecologic eingeführte ASL-Infotri war Gegenstand einer Abstimmung mit den Herstellern und ihren Vertretern sowie mit den Beteiligten der Branche, die zu dem Wunsch führte, diesen Infotri mit dem der anderen EPR-Wertschöpfungsketten (z.B. Verpackungen, Elektrogeräte, Textilien u.a.) zu harmonisieren.
     
  3. Das ASL-Infotri wird zusätzlich zu den Infotri der anderen EPR-Ströme, die das Produkt im Rahmen seiner Vermarktung betreffen könnten, erstellt. Beispiel: Infotri "Verpackung", wenn das Produkt verpackt ist + Infotri "Papier", wenn dem Produkt eine Packungsbeilage beiliegt + Infotri ASL.

Vorgehen

Für eine angemessene Vorbereitungszeit empfehlen wir, sich jetzt mit der Kennzeichnung der eigenen betroffenen Produkte zu befassen und sich, wenn die Kapazitäten für Ihr Kerngeschäft benötigt werden, hierbei professionell eine schnelle umfassende Beratung einzuholen. Die My Compliance tut dies in einem unverbindlichen Erstgespräch gerne kostenlos, damit Sie danach entscheiden können, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten.

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Quelle

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