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Frankreich: Grüner Punkt

Frankreich: Grüner Punkt darf wieder Sanktionslos aufgedruckt werden

Hintergrund

Das höchste Verwaltungsgericht in Frankreich hat der Klage vom Grünen Punkt stattgegeben, die sich darauf bezog, einen Erlass des französischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2020 für ungültig zu erklären. Das bedeutet, dass das Aufdrucken des Grünen Punktes auf Verpackungen in Frankreich weiterhin erlaubt ist, ohne dass Strafen drohen.

Ursprünglich sah das französische Umweltgesetz vor, dass Inverkehrbringer von Verpackungen, die in Frankreich verkauft werden, Strafgebühren zahlen müssen, wenn sie Symbole aufdrucken, die den Verbraucher in Bezug auf die Mülltrennung verwirren könnten. In einem späteren Erlass des Umweltministeriums wurde der Grüne Punkt als ein solches verwirrendes Symbol eingestuft.

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat nun den Erlass des französischen Umweltministeriums in Bezug auf den Grünen Punkt für ungültig erklärt. Die Entscheidung wurde hauptsächlich damit begründet, dass die französischen Behörden ihrer Mitteilungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission bezüglich dieses Gesetzesvorhabens nicht ausreichend nachgekommen sind.

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Quellen

der Grüne Punkt Deutschland

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