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11. Juni 2024

Frankreich - Inverkehrbringer gewerblicher Verpackungen ab 2025 in der Pflicht

Was bedeutet das für Hersteller?

Frankreich - Inverkehrbringer gewerblicher Verpackungen ab 01. Januar 2025 in der Pflicht

Service für unsere Kunden

Ab 01. Januar 2025 tritt in Frankreich das neue Gesetz, "Article L541-10-1", für gewerbliche Verpackungen in Kraft.

 

Unternehmen können unseren internationalen Rundum-EPR-Service nutzen, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Wir bieten praktische Tipps und Unterstützung bei der Registrierung und der Erfüllung der neuen Anforderungen. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Melden Sie sich bei uns, um mehr über unsere Unterstützungsmöglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, die neuen EPR-Anforderungen zu erfüllen.
 

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Einführung und Hintergrund des Gesetzes "Article L541-10-1"

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Frankreich ein neues Gesetz in Kraft, das die Inverkehrbringer von gewerblichen (industriellen und kommerziellen) Verpackungen in die Pflicht nimmt. Dieses Gesetz basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), das darauf abzielt, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die erweiterte Produzentenverantwortung bedeutet, dass Hersteller und Inverkehrbringer für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte verantwortlich sind, einschließlich der Entsorgung und des Recyclings.

Details zum Gesetz für gewerbliche Verpackungen

Das neue Gesetz umfasst eine breite Palette von Verpackungen, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, darunter auch wiederverwendbare Verpackungen wie Fässer, Paletten, Holz- und Plastikkisten.

 

Verpackungen, die nicht bereits durch bestehende EPR-Ströme abgedeckt sind, fallen nun ebenfalls unter die erweiterten Herstellerpflichten für gewerbliche Verpackungen. Dies ergänzt die EPR-Ströme für Haushaltsverpackungen und grafisches Papier sowie den EPR-Strom für Catering-Verpackungen.

 

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die diese Arten von Verpackungen in Verkehr bringen, sicherstellen, dass sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass sie Verantwortung für die Rücknahme und das Recycling dieser Verpackungen übernehmen müssen.

Auswirkungen und Umsetzung für Inverkehrbringer gewerblicher Verpackungen

Das neue Gesetz zur erweiterten Produzentenverantwortung wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben, die industrielle und kommerzielle Verpackungen verwenden. Unternehmen müssen ihre bestehenden Prozesse überprüfen und anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies umfasst die Verantwortung für die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen, die bisher nicht unter die bestehenden Regelungen fielen. Wie im Bereich der Haushaltsverpackungen kann diese Verpflichtung an ein Entsorgungssystem in Frankreich ausgelagert werden.

 

Die Einführung dieses Gesetzes bedeutet, dass Unternehmen nun sicherstellen müssen, dass ihre Verpackungen umweltfreundlich entsorgt werden. Dies wird entweder die Implementierung eigener Recyclingprogramme oder die Zusammenarbeit mit spezialisierten Entsorgungsunternehmen, wie im Bereich der Haushaltsverpackungen, verlangen. 

 

Bleiben Sie mit uns informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihre gewerblichen Verpackungen rechtskonform in Frankreich registriert werden,

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