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Wie in vielen anderen EPR-Bereichen auch, sind folgende Unternehmen von der Erweiterten Herstellerverantworung für Dekoartikel aus Textilien im Bereich Möbel betroffen:
Bei allen Verkäufen bis zum 01.Januar 2026 müssen auf den Verkaufsrechnungen die Entsorgungskosten pro Stück für den Bereich Möbel ausgewiesen werden. Diese Kosten müssen 1:1 in der Lieferkette weitergereicht werden.
Das Triman-Logo für diese Unterkategorie des Bereichs Möbel, muss bis August 2024 auf allen Produkten/Verpackungen aufgebracht sein. Weitere 6 Monate Übergangsfrist gibt es danach nur noch für Produkte die vor dem 15.12.2022 hergestellt/importiert wurden oder die vor dem 15.06.2023 verkauft wurden.
Sie möchten sich rechtzeitig um die Umsetzung dieser Pflichten kümmern? Mit unserem Service entlasten wir Sie gerne, so dass Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern können.
rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
oder
Ecomaison
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