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Europäische Union: EU Textilien Richtlinie

Europäische Union: EU Textilien Richtlinie

Hintergrund der EU Textilien Richtlinie

Die Europäische Kommission schlägt Vorschriften vor, um die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen verantwortlich zu machen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen in der EU zu unterstützen. Im Rahmen des Green Deal sowie der 2018 überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde festgelegt, dass alle EU-Länder das EPR-Thema Textilien bis 2025 umsetzen müssen. 

Ziele der EU Textilien Richtlinie

Ziel dieser Initiative ist es, die Entwicklung der getrennten Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien in der EU im Einklang mit der EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien zu beschleunigen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die bessere Verfügbarkeit gebrauchter Textilien lokale Arbeitsplätze geschaffen werden, die Verbraucher in der EU und darüber hinaus Geld sparen und gleichzeitig die Auswirkungen der Textilproduktion auf die natürlichen Ressourcen verringert werden.

Umsetzung der EU Textilien Richtlinie

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, verbindliche und harmonisierte Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen. EPR-Systeme haben sich bei der Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen aus einer Reihe von Produkten wie Verpackungen, Batterien und elektrischen und elektronischen Geräten bewährt. Die Hersteller tragen die Kosten für die Bewirtschaftung von Textilabfällen, was ihnen auch einen Anreiz gibt, Abfälle zu reduzieren und die Kreislauffähigkeit von Textilprodukten zu erhöhen, indem sie von Anfang an bessere Produkte entwickeln.

Der Betrag, den die Hersteller in das EPR-System einzahlen, wird entsprechend der Umweltleistung der Textilien angepasst, ein Prinzip, das als "Ökomodulation" bekannt ist. My Compliance hält ihre Kunden über solche Entwicklungen auf dem Laufenden, um möglichst viel Vorbereitungszeit zu haben. 

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